Fischereischein
Über dieses Formular erwerben Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.
Folgende Fischereischeine können erworben werden:
- Fischereischein auf Lebenszeit
→ Beantragung ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung möglich - Jugendfischereischein
→ Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
→ Beantragung ab dem 10. Lebensjahr möglich
→ Die Geltungsdauer erstreckt sich vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr
→ Kein Nachweis zur Fischereiprüfung oder gleichgestellter Prüfung - Jahresfischereischein
→ Geltungsdauer beschränkt sich auf 3 Monate
→ Beantragung ab dem 18. Lebensjahr möglich
→ Ohne festen Wohnsitz in Deutschland
→ Kein Nachweis zur Fischereiprüfung oder gleichgestellter Prüfungen
Hinweis: Zusätzlich zum Fischereischein wird ein Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer benötigt, soweit Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
oder - Nachweis über Ausbildung (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich:
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Fischereischein auf Lebenszeit
→ Erstausstellung befristet auf 5 Jahre kosten 75,00 €
→ Verlängerung auf weitere 5 Jahre kosten 45,00 €
→ Erstausstellung unbefristet
Grundgebühr 35,00 € + zuzüglich einmalige Fischereiabgabe zwischen 32,00 € bis 300,00 € (abhängig v. Jahrgang) - Jugendfischereischein
→ Der Jugendfischereischein kostet 15,00 € - Jahresfischereischein
→ Der Jahresfischereischein kostet 22,50 €
Hinweis zur Abholung:
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt, bitte legen Sie dieses bei der Abholung des Fischereins vor.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich