Fischereischein

Über dieses Formular erwerben Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.

Folgende Fischereischeine können erworben werden:

  • Fischereischein auf Lebenszeit
    → Beantragung ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung möglich

  • Jugendfischereischein
    → Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
    → Beantragung ab dem 10. Lebensjahr möglich
    → Die Geltungsdauer erstreckt sich vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr
    → Kein Nachweis zur Fischereiprüfung oder gleichgestellter Prüfung

  • Jahresfischereischein
    → Geltungsdauer beschränkt sich auf 3 Monate
    → Beantragung ab dem 18. Lebensjahr möglich
    → Ohne festen Wohnsitz in Deutschland
    → Kein Nachweis zur Fischereiprüfung oder gleichgestellter Prüfungen

Hinweis: Zusätzlich zum Fischereischein wird ein Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer benötigt, soweit Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
    oder
  • Nachweis über Ausbildung (optional)

     Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich:

  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Fischereischein auf Lebenszeit
    → Erstausstellung befristet auf 5 Jahre kosten 75,00 €
    → Verlängerung auf weitere 5 Jahre kosten 45,00 €
    → Erstausstellung unbefristet
        Grundgebühr 35,00 € + zuzüglich einmalige Fischereiabgabe zwischen 32,00 € bis 300,00 € (abhängig v. Jahrgang)

  • Jugendfischereischein
    → Der Jugendfischereischein kostet 15,00 €

  • Jahresfischereischein
    → Der Jahresfischereischein kostet 22,50 €

Hinweis zur Abholung:

Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt, bitte legen Sie dieses bei der Abholung des Fischereins vor.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich