Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre (auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung)
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit (auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung)
- Jugendfischereischein (ab 10 Jahren, berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins)
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung, 3 Monate gültig)
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter zwischen € 32,00 und € 300,00
- Jugendfischereischein: € 10,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird auch ein Passfoto benötigt, bitte bringen Sie dieses zur Abholung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich