Anmeldung eines Gartenwasserzählers im Stadtgebiet Bogen

Gemäß § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Bogen, können nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen nach entsprechender Beantragung erstattet werden.

Der Nachweis dieser verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen (z.B. Gartenwasser) obliegt dem Gebührenpflichtigen (§10 Abs. 3 BGS/EWS). Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. 

Die Abrechnung der Stadtwerke muss vorangehend beglichen werden. Eine Erstattung kann nur für das vorhergehende Jahr erfolgen, nicht während des Kalenderjahres.

Die Anmeldung des Abzugszählers kann nur vom Eigentümer bzw. bei Wohneigentümergemeinschaften von der Hausverwaltung vorgenommen werden, da diese als Gebührenpflichtige die Abrechnungsbescheide erhalten. 

Vor der Installation des Wasserzählers sollte das Verhältnis zwischen anfallenden Anschaffungskosten und möglicher Ersparnis überprüft werden!

Die Abzugszähler (Gartenwasserzähler) müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Zählerwechsel ist der Stadt Bogen schriftlich mit dem Formular „Anmeldung eines Gartenwasserzählers“ mitzuteilen. Ist die Eichfrist für den Gartenwasserzähler abgelaufen, können die gemessenen Wassermengen nicht mehr von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.

Um die über den Gartenwasserzähler erfasste Abzugsmenge bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigen zu können, ist jährlich eine schriftliche Mitteilung des Zählerstandes an die Stadt Bogen bis zum 31.12. des Abrechnungsjahres erforderlich. Die Meldung, die gerne auch per E-Mail erfolgen kann, ist an folgende Email-Adresse/Anschrift zu richten:

Eine Wassermenge von derzeit 12m³ bleibt davon unberücksichtigt, sodass nur die übersteigende (Wasser-) Menge erstattungsfähig ist (vgl. §10 Abs. 4a derzeit gültiger Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bogen).

schmidt@bogen.de
Stadt Bogen
Stadtplatz 56
94327 Bogen

Eine gesonderte jährliche Aufforderung zur Ablesung erfolgt nicht.

Abwasserbetrieb: Stadtwerke Bogen
Telefon: 09422 / 505-3
E-Mail: info@stadtwerke-bogen.de         

 

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