Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
Zur Erleichterung der Antragsbearbeitung bei den Kommunen wurde die Genehmigungsfiktion für die Gestattung im Hinblick auf Veranstaltungen modifiziert. Der Eintritt der Fiktion wird auf zwei Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeinde verkürzt. So kann die Kommune, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vorliegen und keine vertiefte Prüfung veranlasst ist, auf die Erstellung eines Bescheides verzichten und die Gestattung gilt nach zwei Wochen als erteilt (gebührenfrei). - Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich