Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.

Die Genehmigung gilt für 5 Jahre und muss anschließend erneuert werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Voraussetzungen:

  • Der Einbau des Zählers erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie ausschließlich unter Verwendung im Trinkwasserbereich zugelassener Materialien.
  • Der Einbau vor dem Hauptwasserzähler der Gemeinde ist nicht zulässig.
  • Es dürfen keine Zähler verwendet werden, die auf einer Entnahmestelle aufgeschraubt werden.
  • Das an den Gartenwasserzähler angeschlossene Leitungsnetz versorgt keine an das Abwassernetz der Gemeinde angeschlossenen Abnahmestellen.
  • Im Übrigen gelten die Regelungen der Wasserabgabensatzung des Marktes Burghaslach.

Verfahrensablauf:

Nach Anmeldung erfolgt eine Abnahme durch den Wasserwart der Gemeinde. Geben Sie zur Kontaktaufnahme und Vereinbarung eines Abnahmetermines bitte unbedingt an, wie Sie tagsüber telefonisch erreichbar sind.

Kosten:

Es werden keine Gebühren erhoben.

 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich