Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um in Bayern Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und Glaubhaftmachung der zulässigen Fischereiausübung im Herkunftsland
Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• Fischereischeines auf Lebenszeit: 35,00 €
• Jugendfischereischein: 5,00 €
• Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 7,50 €
Zuzüglich der Fischereiabgabe:
• Fischereischeines auf Lebenszeit: Bei einer Ausstellung auf 5 Jahre 40,00 €. Bei einer Ausstellung auf Lebenszeit richtet sich die Fischereiabgabe nach dem Lebensalter, die genaue Gebühr erfragen Sie bitte in der Gemeindeverwaltung.
• Jugendfischereischein: 10,00 €
• Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 15,00 €
Weitere Informationen zu möglichen Ermäßigungen erfragen Sie bitte in der Gemeindeverwaltung.
Hinweis zur Abholung:
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich