Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um in Bayern Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und Glaubhaftmachung der zulässigen Fischereiausübung im Herkunftsland 

Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

• Fischereischeines auf Lebenszeit: 35,00 €
• Jugendfischereischein: 5,00 €
• Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 7,50 €

Zuzüglich der Fischereiabgabe: 

• Fischereischeines auf Lebenszeit: Bei einer Ausstellung auf 5 Jahre 40,00 €. Bei einer Ausstellung auf Lebenszeit richtet sich die Fischereiabgabe nach dem Lebensalter, die genaue Gebühr  erfragen Sie bitte in der Gemeindeverwaltung. 
• Jugendfischereischein: 10,00 €
• Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 15,00 €

Weitere Informationen zu möglichen Ermäßigungen erfragen Sie bitte in der Gemeindeverwaltung. 

Hinweis zur Abholung:

Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich