FairTicket
Mit diesem Onlineformular können Sie ein Burghauser FairTicket beantragen.
Allgemeine Informationen zum Burghauser FairTicket:
Ziel des Burghauser FairTickets ist es, die soziale und kulturelle Teilhabe finanzschwacher Burghauser Bürger zu fördern sowie vergünstigte Angebote zu schaffen. Eine aktuelle Übersicht an vergünstigten Angeboten finden Sie unter folgendem Link.
Das Burghauser FairTicket ist immer für das laufende Kalenderjahr gültig und muss jährlich neu beantragt werden. Rentnerinnen und Rentner müssen das FairTicket nur alle drei Jahre neu beantragen, soweit sich an den Einkommensverhältnissen nichts geändert hat.
Das FairTicket ist nicht übertragbar. Es enthält Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum/Gültigkeit und eine QR-Code-Verlinkung zur Webseite mit allen Vergünstigungen. Bei Wegzug aus der Stadt Burghausen muss das FairTicket zurückgegeben werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann das FairTicket entzogen werden.
Das FairTicket ist eine freiwillige Leistung der Stadt Burghausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht. Die Hilfen durch das FairTicket sind nachrangig zu allen gesetzlich verankerten Hilfen oder sonstigen Leistungen anderer Aufgabenträger, insbesondere Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach den Sozialgesetzbüchern, dem Bundeskindergeldgesetz und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ein FairTicket kann für Burghauser Bürgerinnen und Bürger, ab sechs Jahren mit Hauptwohnsitz in Burghausen, die eine der folgenden Leistungen erhalten, beantragt werden:
- Bürgergeld SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BAFÖG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich