Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)

Über dieses Formular beantragen Sie die Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins für öffentlich geförderte Wohnungen in Bayern und / oder die Vormerkung als Wohnungsbewerber/in für die Belegung einer Sozialwohnung.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Auszufüllen durch die antragstellende Person:

  • Einkommenserklärung auf Formblatt Stabau III a

Auszufüllen durch Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen:

  • Einkommenserklärung auf Formblatt Stabau III b

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein:

  • € 7,50 - € 20,00; bei bestimmten Abweichungen: € 15,00 - € 45,00 (Tarif-Nrn. 2.I.2/3, 3.1 und 3.2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Gezielter Berechtigungsschein / Benennung für bestimmte Wohnung:

  • € 12,50 - € 25,00 (Tarif-Nr. 2.I.2/2 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Weitere Hinweise:

  • Die Höhe der maßgeblichen Einkommensgrenzen des Haushalts, um die Voraussetzung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins zu erfüllen, hängt von der jeweiligen Wohnung ab.
  • Zum Haushalt werden neben der antragstellenden Person und deren Ehepartner nahestehende Personen gezählt, wenn sie miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. Dazu zählen Verwandte in gerader Linie (z. B. Eltern, Kinder), zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister), Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Schwiegereltern,) und zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten), Pflegekinder und Pflegeeltern.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich