Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, welcher nicht dem Abwassersystem zugeführt wird, so können Sie einen Gartenwasserzähler installieren. Dieser muss am Ende des Abrechnungszeitraums von Ihnen gesondert abgelesen werden und wird dann vom Wasserversorger entsprechend verrechnet. Den Gartenwasserzähler können Sie selbst kaufen (z.B. im Baumarkt), muss jedoch geeicht sein. Nach Ablauf der Eichzeit ist dieser zu ersetzen oder auszubauen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Angaben über das Anwesen, in welchem der Zähler eingebaut wird (Adresse)
  • Bild des Zählers mit Zählerstand und Eichdatum

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