Parkerleichterung

Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:

  • EU-einheitlicher Parkausweis (blau)
  • Orangefarbener Parkausweis (Bundesgebiet)

Hinweise zum blauen Parkausweis:

Folgende schwerbehinderte Menschen können einen EU-einheitlichen Parkausweis (blau) erhalten:

  • mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG")
  • Blinde (Merkzeichen "Bl")
  • mit beidseitiger Amelie oder  Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. völliger Funktionsverlust der Arme einschließlich der Schulter und Ellenbogengelenke) 
     

In Bayern gilt auch der nachfolgende Personenkreis schwerbehinderter Menschen als außergewöhnlich gehbehindert und erhält damit das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingetragen:

  • mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Hinweise zum orangen Parkausweis:

Folgende schwerbehinderte Menschen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:​

  • die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt,
  • mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
  • die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem o.g. Personenkreis gleichzustellen sind.

Mit dem orangefarbenen Parkausweis ohne Rollstuhlsymbol dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen abstellen. Dafür bietet dieser Ihnen eine Vielzahl an Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung erhalten Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Rentenbescheid (optional)
  • Bescheinigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
  • Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Ergänzung zum blauen Parkausweis:

Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich