Hund anmelden

Wer einen über vier Monate alten Hund, mindestens 3 Monate im Gemeindegebiet hält wird nach der gemeindlichen Hundesteuersatzung steuerpflichtig (vgl. § 1, § 4 Abs. 1 HStS der Gemeinde Edling).

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (diese finden Sie auf der Hundesteuersatzung der Gemeinde Edling unter folgendem Link https://www.edling.de/index.php?seite=ortsrecht) geltend gemacht werden sollen.

Wir bitten auch um die Beachtung der geltenden Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Edling. Ebenfalls unter dem obrigen Link als PDF aufrufbar. Desweiteren ist in dieser Verordnung eine genaue Definition der Typ 1 und Typ 2 Kampfhunde enthalten.

Folgende Hundesteuer wird erhoben:

Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, oder weiterer Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.

Jährlich anfallende Hundesteuer:

  • erster Hund: € 50,00
  • jeder weitere Hund: € 100,00
  • Kampfhund: € 500,00

Die anfallende jährliche Hundesteuer wird grundsätzlich am 01.05 des Jahres fällig.

Bitte beachten Sie, das für die Anschaffung eines Kampfhundes eine Erlaubnis der Gemeinde vorliegen muss. Die für die Erlaubnis notwendigen Voraussetzungen werden nach Art. 37 LStVG auf Antrag vom zuständigen Sachbearbeiter überprüft.

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich