Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Über dieses Formular erklären Sie Ihre Bereitschaft für die Wahl als Wahlhelfer tätig zu sein. Alternativ können Sie sich zu den Öffnungszeiten gerne auch bei Herrn Martin Berger unter der Telefonnummer 08071/9188-12 als Wahlhelfer anmelden.
Weitere Hinweise:
Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen.
Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet
bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich