Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Der Markt Elsenfeld benötigt zur ordnungsgemäßen Besetzung der Wahlvorstände einige ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen, die bereit sind, an dem Wahlsonntag in den Wahllokalen Dienst zu tun und im Anschluss bei den Auszählarbeiten mitzuhelfen.
Voraussetzung ein Wahlhelferamt ausüben zu können:
- Bundestagswahl, Landtags-und Bezirkswahl: deutsche Staatsangehörigkeit und Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kommunalwahl: EU-Staatsbürger, Vollendung des 18. Lebensjahres
- Europawahl: EU-Staatsbürger, Vollendung des 16. Lebensjahres
Sobald Bedarf an Wahlhelfer:innen besteht, veröffentlicht der Markt Elsenfeld dies auf seiner Homepage unter www.elsenfeld.de.
Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns schon einmal im Voraus!
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich