Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Der Markt Elsenfeld benötigt zur ordnungsgemäßen Besetzung der Wahlvorstände einige ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen, die bereit sind, an dem Wahlsonntag in den Wahllokalen Dienst zu tun und im Anschluss bei den Auszählarbeiten mitzuhelfen.

Voraussetzung ein Wahlhelferamt ausüben zu können:

  • Bundestagswahl, Landtags-und Bezirkswahl: deutsche Staatsangehörigkeit und Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kommunalwahl: EU-Staatsbürger, Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Europawahl: EU-Staatsbürger, Vollendung des 16. Lebensjahres


Sobald Bedarf an Wahlhelfer:innen besteht, veröffentlicht der Markt Elsenfeld dies auf seiner Homepage unter www.elsenfeld.de.

Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns schon einmal im Voraus!

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich