Zweckentfremdung von Wohnraum
Als Zweckentfremdung von Wohnraum bezeichnet man jede Nutzung von Wohnraum, die vom eigentlichen Wohnzweck abweicht. Beispiele sind Umwandlung des Wohnraumes in Büros oder andere Gewerberäume, oder auch als Ferienwohnung.
Eine Zweckentfremdung des Wohnraum muss in den meisten Städten und Gemeinden schriftlich beantragt werden. Entscheidungsträger über eine Genehmigung/Ablehnung des Antrages ist die Stadt/Gemeinde selbst. Mit dem vorliegenden Online Formular können Sie den Antrag auf Zweckentfremdung von Wohnraum stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Information folgt
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Information folgt
Weitere Hinweise:
- Information folgt
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich