Befreiung vom Schulgeld
Mit diesem Formular kann die Befreiung vom Schulgeld für Schulen in freier (nichtöffentlicher) Trägerschaft beantragt werden.
Schüler folgender Schulen in freier Trägerschaft können gemäß Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) einen Antrag auf Befreiung vom Schulgeld beantragen:
- Staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, beruflicher Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs (Art. 47 Abs. 3 BaySchFG). Der Staat ersetzt Schulgeld bis zur Höhe von 110 € (ab 31.05.2000) je Unterrichtsmonat.
- Staatlich anerkannte Ersatzschulen (Art. 47 Abs. 4 BaySchFG). Der Staat ersetzt Schulgeld bis zur Höhe von 70% des Betrags nach Art. 47 Abs. 3 BaySchFG.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- ggf. Einkommensnachweis der Erziehungsberechtigten bzw. Nachweis über den Erhalt von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II eines oder beider Erziehungsberechtigten
- Nachweis zu Gebühren der Schule
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich