Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Jahresfischereischeines für Touristen nach § 3 Satz 2 Nr. 1 AVBayFiG
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Jahresfischereischein nach § 3 Satz 2 Nr. 1 AVBayFiG: 7,50 €
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereiabgabe für Jahresfischereischein nach § 3 Satz 2 Nr. 1 AVBayFiG: 15 €
  • Fischereiabgabe für 5 Jahre: 40,00 €
  • Einmalige Fischereiabgabe für Lebenszeit:
    • Abhängig vom Lebensalter, höchstens 300 €
    • Berechnung: (70 - Lebensalter des Antragsstellers) / 5 x 40 - 20 v.H. = Fischereiabgabe in Euro
  • Abgabe für Jugendfischereischein:
    • 10 € für die gesamte Geltungsdauer
    • höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlich möglichen Geltungsdauer

Unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich