Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln für Kleinkinder
Durch die Nutzung von Wegwerfwindeln entstehen den Eltern von Kleinkindern hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.
Um dem entgegenzuwirken, bezuschusst die Gemeinde / der Landkreis die Nutzung von Mehrweg-Windeln.
Wer auf Einwegwindeln verzichtet, wird durch einen Zuschuss von bis zu € 100,00 pro Jahr im ersten und zweiten Lebensjahr des Kindes unterstützt.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie Geburtsurkunde des Kleinkindes
- Kopie Originalquittung über den Kauf der Mehrwegwindeln oder Kopie Vertrag mit Windeldienst
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Der Antrag ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Antragsteller (und Kleinkind) müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde/im Landkreis haben, bei der/dem der Zuschuss beantragt wird. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass eine nochmalige Antragstellung für das zweite Lebensjahr erfolgen muss.
- Den Zuschuss können Kleinkinder von 0 - 3 Jahren erhalten.
- Der Zuschuss wird auf das auf dem Antrag angegebene Konto überwiesen.
- Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. Bei Zahlung des Zuschusses für den Kauf von Mehrwegwindeln werden keine kostenlosen Windelsäcke mehr ausgegeben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich