Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln für Kleinkinder

Durch die Nutzung von Wegwerfwindeln entstehen den Eltern von Kleinkindern hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.

Um dem entgegenzuwirken, bezuschusst die Gemeinde / der Landkreis die Nutzung von Mehrweg-Windeln.

Wer auf Einwegwindeln verzichtet, wird durch einen Zuschuss von bis zu € 100,00 pro Jahr im ersten und zweiten Lebensjahr des Kindes unterstützt.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie Geburtsurkunde des Kleinkindes
  • Kopie Originalquittung über den Kauf der Mehrwegwindeln oder Kopie Vertrag mit Windeldienst

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Antrag ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Antragsteller (und Kleinkind) müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde/im Landkreis haben, bei der/dem der Zuschuss beantragt wird. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass eine nochmalige Antragstellung für das zweite Lebensjahr erfolgen muss. 
  • Den Zuschuss können Kleinkinder von 0 - 3 Jahren erhalten.
  • Der Zuschuss wird auf das auf dem Antrag angegebene Konto überwiesen.
  • Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. Bei Zahlung des Zuschusses für den Kauf von Mehrwegwindeln werden keine kostenlosen Windelsäcke mehr ausgegeben. 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich