Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten
Mit diesem Onlineformular können Sie die Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten (gemäß Art. 72 Bayerischer Bauordnung (BayBO)) beantragen, wie z.B. Tribünen, Bühnen (mit oder ohne Überdachung), Reklametürme, Container, Zelte aller Art, Tragluftbauten, Fahrgeschäfte (Schiffschaukel, Riesenrad, etc.), Belustigungsgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen.
Die Absicht zur Aufstellung fliegender Bauten ist der Bauaufsicht mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bemaßter Lageplan
- Bemaßter Flucht- und Rettungswegeplan
- ggf. Bestuhlungsplan
- Ausführungsgenehmigung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach dem Aufwand im Einzelfall.
- Die Mitteilung der Gebühr für die gestellte Anzeige erfolgt nach der Prüfung.
Hinweise:
- Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich Bitte an die Bauverwaltung der Stadt Feuchtwangen (Tel. 09852 - 904 144)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich