Parkplatzabsperrung
Mit diesem Online-Antrag kann ein vorübergehendes Haltverbot beantragen werden – z.B. in Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung oder für Film- und Fernsehaufnahmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- bemaßte Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Betrag gestaffelt nach Anzahl der Parkplätze und Dauer der Sperrung:
- Bis zu 2 Parkplätze: 10 €/Woche; 30 €/Monat
- Bis zu 4 Parkplätzen: 20 €/Woche; 40 €/Monat
- Bis zu 6 Parkplätzen: 30 €/Woche; 50 €/Monat
- Bis zu 8 Parkplätzen: 40 €/Woche; 60 €/Monat
- Bis zu 10 Parkplätzen: 50 €/Woche; 70 €/Monat
Die Zahlung kann nach einer ersten Antragsprüfung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
- Bei Privatpersonen ohne Schulung nach RSA zum Aufstellen von Schildern:
Vor Antragstellung muss abgeklärt werden, wer die Schilder stellt. Hierzu bei örtlichem Bauunternehmen oder Bauhof anfragen.
Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich Bitte an das Standesamt der Stadt Feuchtwangen (Tel. 09852 - 904 127 / 126)
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich