Erlaubnis zur Plakatierung

Das An von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen usw. geht über den gemeinsamen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Beachten Sie bitte die jeweils gültige allgemeine Verordnung unter folgendem Link: Plakatierungsverordnung

Sie benötigen auch für die von der Gemeinde bestimmte Plakatsäulen, -ständern, Licht- und Strommasten, Anschlagtafeln und Schaukästen eine Genehmigung.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Standort, Dauer der Veröffentlichung, Größe des Plakats
  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.