Anmeldung zur Eheschließung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden. Die Eheschließenden sollten  die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen in dem Standesamt verhindert, kann die Anmeldung auch schriftlich erfolgen.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Auch die vorzulegenden Urkunden müssen neuesten Datums sein.

Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgende Dokumente sind stets einzureichen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, neu ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde!
  • Erweiterte Meldebescheinigung (wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Geiersthal ist): Ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht! Nicht älter als 6 Monate.
  • Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
  • Von beiden dieser Antrag "Anmeldung der Eheschließung"

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:

  • Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
  • Wenn in der Eheurkund die Scheidung nicht eingetragen ist außerdem: Scheidungs-/ Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten / Lebenspartners.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Ehen: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Ehe(n) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Ehen: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile).

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Lebenspartnerschaften einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.
  • rechtskräftige Aufhebungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des/der früheren Lebenspartners/Lebenspartnerin.
  • Angaben zu allen vorhergehenden Lebenspartnerschaften: Dokument mit Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname vorhergehende*r Partner*innen, Ort und Datum der Lebenspartnerschaft(en) und der Auflösung(en) bzw. Sterbeort und -tag.
  • Ergänzende Dokumente zu allen vorgehenden Lebenspartnerschaften: Wir empfehlen, vorhandene Dokumente einzureichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen (beispielsweise Familienstammbücher, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Aufhebungsurteile).

Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen Kindern einzureichen:

  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Neu ausgestellte Urkunde(n), erhältlich beim Geburtsstandesamt, mit Angabe beider Elternteile.

Weitere Dokumente bei Auslandsbezug:

  • Wenn eine*r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, im Ausland geboren wurde, eine frühere Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen hat oder dort geschieden wurde, müssen zusätzlich Vorschriften des anderen Staates beachtet werden und es wird auch berücksichtigt, welche Dokumente aus dem jeweiligen Land beschafft werden können. In diesem Fall ist keine pauschale Information möglich. Siehe hierzu "Weitere Hinweise" (unten)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

• In der Regel zwischen € 55,00 und € 115,00, abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen.
• Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise:

In folgenden Fällen wird empfohlen, vor der Anmeldung zur Eheschließung die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind.

Falls eine*r der Eheschließenden

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
  • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden.

Weitere Informationen

zur Anmeldung einer Eheschließung finden Sie im Bayernportal.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich