Haltung gefährlicher Wildtiere

Die Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) bedarf gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 37 der Erlaubnis der Gemeinde.

Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht.

Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.

Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier / die Tiere ausüben.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Nachweis einer speziellen Haftpflichtversicherung
  • Schriftlich ausformulierter Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung (bloße Liebhaberei begründet kein berechtigtes Interesse)
  • Nachweis der Sachkunde zur Haltung
  • • Angaben zu der Haltungseinrichtung (gegebenenfalls zuzüglich Einverständniserklärung des Eigentümers/Vermieters)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Bearbeitung wird eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.

Weitere Hinweise:

Die Halteerlaubnis ist vor dem Erwerb zu beantragen. Der Erwerb eines gefährlichen Tieres darf erst nach Erlaubniserteilung erfolgen. Falls ein gefährliches Tier ohne die notwendige Erlaubnis erworben und gehalten wird, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Eine Beispielliste von gefährlichen Tieren finden Sie hier.

Sie brauchen geeignete Räumlichkeiten für die Tierhaltung. Im Regelfall prüfen das Veterinäramt und die Gemeinde bei einer Ortsbesichtigung die Bedingungen vor Ort, bevor die endgültige Halteerlaubnis erteilt wird.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich