Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- im eingeschränkten Haltverbot,
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
- in Bewohner-Parkbereichen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Fahrzeugscheins des Fahrzeugs
- Nachweisdokument (z.B. Bestätigung des Ärztlichen Kreisverbands)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken wird in der Regel für 2 Jahre erteilt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich