Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken eines Fahrzeugs, das die für die Tätigkeit als Sozialdienstleister mit wechselnden Einsatzstellen verwendet werden.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- im eingeschränkten Haltverbot,
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
- in Bewohner-Parkbereichen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Vertrag mit Sozialversicherungsträger
- Kopie des Fahrzeugscheins der Fahrzeugs
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann 2 Jahre beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich