Brauchtumsfeuer

Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Hinweise:

Bevor das Feuer entzündet wird, sollte vom Veranstalter oder Verantwortlichen die Integrierte Leitstelle Hochfranken, Tel. 09281/7395-100 und die Polizeiinspektion Naila, Tel. 09282/979040 unterrichtet werden.

Die örtlich zuständige Feuerwehr ist ebenfalls über die Veranstaltung zu informieren (ggf. ist eine Brandsicherheitswache zu stellen).

Für das offene Feuer im Freien müssen folgende Auflagen erfüllt und eingehalten werden:

 ·       Der Grundstückseigentümer muss damit einverstanden sein.

 ·       Der Abbrennplatz muss einen festen nicht brennbaren Untergrund haben bzw. der Rasen sollte ausgestochen werden.

 ·       Der Abstand zu Gebäuden, Fensteröffnungen und sonstigen brennbaren Gegenständen muss mindestens fünf Meter betragen.

 ·       Leicht entzündbare Stoffe (Holzwolle, Heu, Stroh, Papier u.ä.) und an die Feuerstelle grenzende Waldgrundstücke müssen mindestens 100 Meter
         von der Feuerstelle entfernt sein.

 ·       Abstand von 25 Meter zu Feldgehölzen, Hecken und anderen brandgefährdenden Gegenständen.

·        Er darf nur sauberes Brennholz (z.B. Scheitholz oder Schwartlinge) verwendet werden. Das Abbrennen von Abfall ist verboten.

·        Eine Löschmöglichkeit muss in unmittelbarer Nähe vorgehalten werden (z.B. Feuerlöscher, angeschlossener Wasserschlauch, gefüllte Wassereimer o.ä.).

 ·       Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten.

 ·       Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden. Ein bereits entzündetes Feuer muss gelöscht werden (Funkenfluggefahr).

 ·       Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann.

Die Verantwortung für ein offenes Feuer liegt immer beim Veranstalter. Selbst wenn die zuständige Feuerwehr zu einer Sicherheitswache vor Ort ist, übernimmt diese nicht die Einschätzung der Lage und sie trifft nicht die Entscheidung über das Anzünden und Abbrennen des Feuers.

Bei Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Geroldsgrün, Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün,
Tel. 09288/961-0, Email: rathaus@geroldsgruen.de

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