Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten
Mit diesem Onlineformular können Sie die Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten (gemäß Art. 72 Bayerischer Bauordnung (BayBO)) beantragen, wie z.B. Tribünen, Bühnen (mit oder ohne Überdachung), Reklametürme, Container, Zelte aller Art, Tragluftbauten, Fahrgeschäfte (Schiffschaukel, Riesenrad, etc.), Belustigungsgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen.
Die Absicht zur Aufstellung fliegender Bauten ist der Bauaufsicht mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Bemaßter Lageplan
- Bemaßter Flucht- und Rettungswegeplan
- ggf. Bestuhlungsplan
- Ausführungsgenehmigung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Der Antrag wir an das Landratsamt Hof weiter geleitet.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich