Anmeldung zur Eheschließung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.

Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.

Zuständigkeit

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt des Wohnsitzes. Die Eheschließung selbst kann bei einem Standesamt Ihrer Wahl in Deutschland stattfinden.

Für die Antragstellung in Glattbach benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgende Dokumente sind stets einzureichen:

  • Kopie eines gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses .
  • Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes: Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde! Nicht älter als 6 Monate.
  • Nicht in Deutschland geborene benötigen ihre Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung.
  • Wohnsitznachweis
  • ggf. Einbürgerungsurkunde 
  • ggf. Namensänderungsurkunde 

Folgende Dokumente sind bei vorherigen Ehen einzureichen:

  • beglaubigte Abschrift bzw. Ausdruck aus dem Eheregister: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

Folgende Dokumente sind zu gemeinsamen minderjährige Kindern einzureichen:

  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder: Neu ausgestellte Urkunde(n), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, mit Angabe beider Elternteile.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

• Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der notwendigen rechtlichen Prüfungen.
• Die Gebühren richtet sich nach dem Kostenverzeichnis des bayerischen Kostengesetzes. 

Weitere Hinweise:

In folgenden Fällen wird empfohlen, vor der Anmeldung zur Eheschließung die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind.

Falls eine*r der Eheschließenden

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
  • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
  • gemeinsame minderjähriges Kinder im Ausland geboren wurden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich