Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach §§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
- Antragsfrist mind. 1 Woche vor Beginn der Maßnahme
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren und Auslagen abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Die Baufirma ist für die ordnungsgemäße Beschilderung sowie die Absicherung des Baustellenbereichs verantwortlich.
Antrag p. E-Mail an: daniela.karl@grafling.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich