Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Für Personen zwoschen dem 10. und 18. Lebensjahr, berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Verlängerung des Fischereischeines über 5 Jahre
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passfoto
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Jugendfischereischein: € 5,00
  • Verlängerung: € 5,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (zwischen € 0,00 und € 300,00)
  • Jugendfischereischein: Abhängig vom Lebensalter (zwischen € 2,50 und € 10,00)
  • Verlängerung: € 5,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.