Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: 35,00 EUR
  • Verlängerung auf weitere 5 Jahre: 5,00 EUR
  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 EUR
  • Jugendfischereischein (ab 10 Jahren): 5,00 EUR
  • Jugendfischereischein (ab 14 Jahren): 35,00 EUR
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 7,50 EUR
  • Zweitschriften: 20,00 EUR

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: 40,00 EUR
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (siehe Auflistung unten)
  • Jugendfischereischein: bis zu 10,00 EUR
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 15,00 EUR

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Bitte legen Sie bei Abholung des Fischereischeins auch die elektronisch eingereichten Dokumente im Original vor.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
  • Die Zahlung der Gebühr und der Fischereiabgaben erfolgt bei Abholung des Fischereischeins
  • Die Ausstellung des Fischereischeins ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde möglich.

Fischereiabgabe bei Zahlung auf Lebenszeit abhängig vom Lebensalter bei Zahlung:

Lebensalter bei Zahlung Fischereiabgabe
14 bis 22 Jahre 300,00 EUR
23 bis 27 Jahre 288,00 EUR
28 bis 32 Jahre 256,00 EUR
33 bis 37 Jahre 224,00 EUR
38 bis 42 Jahre 192,00 EUR
43 bis 47 Jahre 160,00 EUR
48 bis 52 Jahre 128,00 EUR
53 bis 57 Jahre 96,00 EUR
58 bis 62 Jahre 64,00 EUR
63 bis 67 Jahre 32,00 EUR
ab 68 Jahre 0,00 EUR

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich