Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: 35,00 EUR
- Verlängerung auf weitere 5 Jahre: 5,00 EUR
- Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 EUR
- Jugendfischereischein (ab 10 Jahren): 5,00 EUR
- Jugendfischereischein (ab 14 Jahren): 35,00 EUR
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 7,50 EUR
- Zweitschriften: 20,00 EUR
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: 40,00 EUR
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (siehe Auflistung unten)
- Jugendfischereischein: bis zu 10,00 EUR
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): 15,00 EUR
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
- Bitte legen Sie bei Abholung des Fischereischeins auch die elektronisch eingereichten Dokumente im Original vor.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
- Die Zahlung der Gebühr und der Fischereiabgaben erfolgt bei Abholung des Fischereischeins
- Die Ausstellung des Fischereischeins ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde möglich.
Fischereiabgabe bei Zahlung auf Lebenszeit abhängig vom Lebensalter bei Zahlung:
Lebensalter bei Zahlung | Fischereiabgabe |
14 bis 22 Jahre | 300,00 EUR |
23 bis 27 Jahre | 288,00 EUR |
28 bis 32 Jahre | 256,00 EUR |
33 bis 37 Jahre | 224,00 EUR |
38 bis 42 Jahre | 192,00 EUR |
43 bis 47 Jahre | 160,00 EUR |
48 bis 52 Jahre | 128,00 EUR |
53 bis 57 Jahre | 96,00 EUR |
58 bis 62 Jahre | 64,00 EUR |
63 bis 67 Jahre | 32,00 EUR |
ab 68 Jahre | 0,00 EUR |
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich