Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- 25,00 EUR für den ersten Tag
- 12,50 EUR für jeden weitern Tag
- Sie erhalten von uns eine Rechnung
Weitere Hinweise
- Allgemeine Regelungen und Schutzkonzepte zur Vermeidung von Covid-Infektionen sind mit dem Landratsamt Forchheim, Infektionsschutzbehörde, abzustimmen.
- Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes finden Sie hier: >> bitte hier klicken
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich