Entwässerungsantrag

Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschliessen.

Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.

Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

a) Lageplan des zu entwässernden Gründstücks im Maßstab 1 : 1000

b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1 : 1000, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Falle des § 9 Abs. 2 die

    Abwasserbeseitigungsanlage ersichtlich sind,

c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellungen der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1 : 1000, bezogen auf Normal-Null (NN),

    aus denen insbesondere die Gelände-, und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellerhöhen, Querschnitte und Gefälle

    der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind.

d) wenn Gewerbliche- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt werden,

    ferner Angaben über:

- Zahl der Beschäftigten un der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll.

- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse,

- die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge,

- Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,

- die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung)

   mit Bemessungsnachweisen.

Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf. Abfluss)

und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.

Die Pläne müssen den bei der Stadt Hemau aufliegenden Planmustern zu entsprechen. Alle Unterlagen sind von dem Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu untersschreiben. Die Stadt Hemau kann erforderlichenfalls weiter Unterlagen anfordern.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kommunalen Satzungen.

Weitere Hinweise:

  • Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung.
  • Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich