Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Jede Errichtung und Veränderung von Grabmalen und Einfassungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Provisorische Grabmale sind nicht zustimmungspflichtig.
Die provisorischen Grabmale sind längstens 2 Jahre nur als Holztafeln oder -kreuze zulässig.
Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antragsformular mit Zeichnung und ggf. Bild
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- 50,00 €
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich