Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Jede Errichtung und Veränderung von Grabmalen und Einfassungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeindeverwaltung. Provisorische Grabmale sind nicht zustimmungspflichtig.

Die provisorischen Grabmale sind längstens 2 Jahre nur als Holztafeln oder -kreuze zulässig.

Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antragsformular mit Zeichnung und ggf. Bild

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • 50,00 €

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich