Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum z.B. für Veranstaltungen geht über den üblichen Gemeingebrauch hinaus und ist genehmigungspflichtig. Die Modalitäten für unser Gemeindegebiet sind in der gemeindlichen Plakatierungsverordnung vom 28.03.2019 geregelt. Eine Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung kann lediglich für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen gewährt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bis 1 Woche 20 Euro
  • Jeder weitere Tag 2 Euro