Parkplatzabsperrung
Mit diesem Online-Antrag kann ein vorübergehendes Halteverbot beantragt werden – z.B. im Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung oder für Film- und Fernsehaufnahmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- vermaßte Lageskizze zur besseren Verdeutlichung der geplanten Sperrung
Dokument bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Betrag gestaffelt nach Dauer der Sperrung
- Bis zu 1 Woche: € 30,00
- Bis zu 2 Wochen: € 35,00
- Bis zu 4 Wochen: € 40,00
Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig.
- Die Aufstellung temporärer Verkehrszeichen darf nur von sachkundigen Personen mit entsprechendem MVAS 99-Nachweis aufgestellt werden.
- Zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist es unbedingt erforderlich, dass die Beschilderung die RAL-Kennzeichnung aufweist.
- Zudem sind die Vorgaben gem. RSA und ZTV-SA zu beachten.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich