Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Digital-Abzugszähler ermäßigend geltend machen. Dieser muss vom Markt Hutthurm vorab erworben werden.
Sollen Sie den Zähler noch nicht erworben haben, ist bei den Pflichtfeldern der Eintrag vorzunehmen:
Zählerfabrikat: Digital-Abzugszähler
Zählernummer: XX
Eichjahr: aktuelles Jahr
Einbau des neuen Gartenwasserzählers: nächster Monatserster
Zählerstand beim Einbau: 0
Nach Ablauf der Eichung muss der Zähler erneuer werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- gebührenfrei
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich