Erstattung Schülerbeförderung
Über dieses Formular können Sie die Erstattung der Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder sich selbst beantragen. Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen).
Achtung: der Markt Ipsheim ist nur Kostenträger für die Fahrtkosten zu Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen. Die Erstattung der Fahrtkosten aller weiteren Schulen müssen beim Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim beantragt werden.
Die Genehmigung gilt jeweils für ein Schuljahr. Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich neu zu stellen.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich