Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Über dieses Formular erklären Sie Ihre Bereitschaft für die Wahl als Wahlhelfer tätig zu sein.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Keine

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Keine

Weitere Hinweise:

  • Nächster Wahltermin: Europa- und Landratswahl am 09. Juni 2024
  • Wahlhelfer erhalten eine Entschädigung von 60 € 
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob ein Freizeitausgleich gewährt wird
  • Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind angehalten einen Freizeitausgleich zu gewähren

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich