Grabmalgenehmigung (Aufstellung oder Veränderung) für die gemeindlichen Friedhöfe
Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
- Kopie Auftragsbestätigung der beauftragten Fachfirma
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Grabmalgenehmigung: € 10,00
Weitere Hinweise:
- Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
- Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts das Grabmal sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich