Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wer beabsichtigt, öffentliche Verkehrsflächen aufzubrechen bzw. aufzugraben, hat dies zuvor bei der Gemeinde Kahl, Technische Bauverwaltung, anzuzeigen und eine entsprechende Genehmigung zu beantragen.
Nutzen Sie hierfür bitte das rechts zum Download angebotene Antragsformular.
Bei Aufgrabungsanträgen sind entsprechende Planunterlagen beizufügen.
- Hinweise:
Die Aufbruchgenehmigung wird vom Straßenbaulastträger,
Technische Bauverwaltung der Gemeinde Kahl a.Main
erteilt und ist zurzeit kostenfrei. - Die verkehrsrechtliche Anordnung (AO) wird durch Ordnungsamt erteilt. Die Kosten für eine AO richten sich nach der gültigen Gebührentabelle.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Zwischen 15 € und 221 €, je nach Art und Dauer der Beschränkung (Gehwegsperrung, halbseitige Sperrung oder Vollsperrung)
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich