Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Die Beantragung muss spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, bei größeren Festen (z.B. Gründungsfeste oder Konzerte) spätestens 5 Wochen vorher.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00 bis maximal € 200,00 pro Tag, abhängig von den notwendigen Prüfungen, bzw. der Größe des Festes.
Weitere Hinweise:
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein
(z.B. Sicherheitskonzept, Preisliste, Getränkekarte). - Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen Mitarbeitern.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich