Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, der den jährlichen Pauschalabzug von 12 Kubikmeter übersteigt, so können Sie die darüber hinausgehenden Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen. Der Zwischenzähler unterliegt dem Eichgesetz und ist entsprechend im Turnus zu wechseln.
Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes mit Meldung des jeweiligen Zählerstandes (Bild mit Erkennbarkeit der Zählernummer und Zählerstandes)
- Formlose Mitteilung mit Grundrissplan und Darstellung, wo der Gartenwasserzähler im Gebäude installiert wurde
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- € 30,00
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich