Erlaubnis zur Plakatierung
Sondernutzungserlaubnis für Plakatwerbung
Plakate dienen dazu, eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen aufmerksam zu machen.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten stellt eine Nutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus dar und gilt damit als Sondernutzung. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt daher in der Regel eine entsprechende Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Notwendige Unterlagen zur Antragstellung:
- Entwurf des Plakats
- Richtlinien zur Plakatierung inkl.Sperrzonen beachten
- Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift, ggf. Unternehmen/Verband)
- Grund der Plakatierung (Werbezwecke, Veranstaltungen, etc.)
- Zeitraum der Plakatierung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Gebühren gemäß Art. 18 Abs. 2a BayStrWG i.V.m. Art. 20 KG
Ansprechpartner:
Frau Simona Schönauer
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich