Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 25,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen und der Veranstaltung (v.a. bei Erstveranstaltungen)
  • Die Zahlung kann per Überweisung erfolgen.

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.

Wiederkehrende Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Gemeinde beantragt werden. Die Anmeldung ist entweder über dieses Formular oder per E-Mail möglich und kostenfrei.

Ansprechpartner:

Frau Sibylle Schiedeck

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich