Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 25,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen und der Veranstaltung (v.a. bei Erstveranstaltungen)
- Die Zahlung kann per Überweisung erfolgen.
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Wiederkehrende Veranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Gemeinde beantragt werden. Die Anmeldung ist entweder über dieses Formular oder per E-Mail möglich und kostenfrei.
Ansprechpartner:
Frau Sibylle Schiedeck
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich