Sondernutzung von Straßen
Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche gem. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für die Antragstellung sind folgende Angaben bzw. Dokumente erforderlich:
- Name der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Dauer der Veranstaltung
- Lageplan ggf. mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
- Haftpflichtversicherung des Veranstalters
Optional:
- Sicherheitskonzept
- Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
- Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Weitere Hinweise:
- Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
- Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
- Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung (= verkehrsregelnde Maßnahme) gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig und separat zu beantragen.
Ansprechpartner:
Frau Simona Schönauer
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich