Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Sondernutzung von Straßen / Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO wegen Arbeiten im Straßenraum sowie Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 18 BayStrWG zur Sondernutzung öffentlicher Straßen und Wege
Für die Antragstellung sind folgende Angaben bzw. Dokumente erforderlich:
- Regelplan gem. RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Lageplan (bemaßter Plan mit eingezeichneter Sondernutzungsfläche und verbleibender freier Verkehrsfläche)
- Antragstellende Person (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Art der Nutzung (Gewerbliche Nutzung/Baumaßnahme)
- Angabe was auf öffentlichem Verkehrsgrund aufgestellt, errichtet, gelagert wird
- Ort der Nutzung (inkl. Beschreibung der betroffenen Straßenteile und Größe/Ausmaß der Maßnahme)
- Zeitraum (Datum und Uhrzeit)
- Verantwortlicher für Verkehrssicherung der Maßnahmen (Ansprechpartner gemäß RSA 21)
Hinweis:
Bei der Beantragung einer verkehrsregelnden Maßnahme muss gleichzeitig eine "Sondernutzung von Straßen" beantragt werden.
Ansprechpartner:
Frau Simona Schönauer
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich