Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen

Mit diesem Onlineformular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung angezeigt werden (nach Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesverkehrs- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung beantragt werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG). ).

Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn

  • die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
  • Es handelt sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern gleichzeitig, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmten Anlagen stattfinden soll.

Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:

  • Öffentliches Feste (Volksfest, Sportfest usw.)
  • Konzerte
  • Tanzveranstaltungen
  • Filmvorführungen

Für folgende Veranstaltungen kann hiermit keine Erlaubnis beantragt werden:

  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
  • Beim Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf / Programm

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Für diesen Antrag werden folgende Gebühren erhoben:

  • 50,00 €

Weitere Hinweise:

  • Bei geplantem Alkoholausschank ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) gesondert zu beantragen.
  • Musikdarbietungen sind bei der GEMA gesondert anzumelden.
  • Bei LiVE-Musik geben Sie bitte an, welcher Musiker / welche Band spielt.
  • Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu bitte rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

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Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
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  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich