Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Passbild
- ggf. ein Führungszeugnis
- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Für diesen Antrag werden folgende Zahlungen erhoben:
Gebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
Fischereiabgabe:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle hier)
- Jugendfischereischein: € 10,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 30,00
Weitere Hinweise:
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort kein selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich