Anmeldung gemeinnützige Sammlung

Mit diesem Onlineformular kann die Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Abfällen (z. B. Altkleider oder Elektroschrott) gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angezeigt werden.

Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Bei Aufstellung von Sammelcontainern:

  • Standortliste der Container
  • Genehmigung zur Aufstellung auf öffentlichem Grund (falls vorhanden)
  • Genehmigung zur Aufstellung auf Privatgrund (falls vorhanden)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Mitteilung der Gebühr für die gestellte Anzeige erfolgt nach der Prüfung (Sondernutzung?).

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich