Anmeldung zur Eheschließung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Folgende Dokumente sind stets einzureichen:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen: Nicht älter als 6 Monate. (Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde!)
- Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).
Sofern eine vorherige Ehe bestand, ist folgendes Dokument zusätzlich einzureichen:
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.
Sofern eine vorherige Lebenspartnerschaft bestand, ist folgendes Dokument zusätzlich einzureichen:
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.
Sofern gemeinsame Kinder bestehen, ist folgendes Dokument zusätzlich einzureichen:
- Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder: Mit Angabe beider Elternteile (erhältlich beim Geburtsstandesamt).
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
zwischen 55,00 € und 115,00 € (abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen)
zzgl. Gebühren für die Eheurkunde(n) und für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeit des Standesamtes
Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.
- Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.
- In folgenden Fällen ist vor der Anmeldung die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind. Falls eine/r der Eheschließenden
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
- vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden
Die Festsetzung des Eheschließungstermins erfolgt erst nach abgeschlossener rechtlicher Prüfung der Ehevoraussetzungen!
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich