Anmeldung zur Eheschließung

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Eheschließung anmelden.


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgende Dokumente sind stets einzureichen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (bei ausländischen Eheschließenden kann dies eine durch eine deutsche Auslandsvertretung oder durch einen Notar beglaubigte Kopie sein).
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen: Nicht älter als 6 Monate. (Nicht zu verwechseln mit einer Geburtsurkunde!)
  • Im Falle einer Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde (ggf. zusätzlich Namensänderungsurkunden, alte Nationalpässe).

Sofern eine vorherige Ehe bestand, ist folgendes Dokument zusätzlich einzureichen:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen: Mit Vermerk über Auflösung der letzten Ehe, nicht älter als 6 Monate.

Sofern eine vorherige Lebenspartnerschaft bestand, ist folgendes Dokument zusätzlich einzureichen:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen: Mit Vermerk über Auflösung der Lebenspartnerschaften, nicht älter als 6 Monate.

Sofern gemeinsame Kinder bestehen, ist folgendes Dokument zusätzlich einzureichen:

  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder: Mit Angabe beider Elternteile (erhältlich beim Geburtsstandesamt).

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

zwischen 55,00 € und 115,00 € (abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen)

zzgl. Gebühren für die Eheurkunde(n) und für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeit des Standesamtes

Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.


Weitere Hinweise:

  • Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.
  • Das Antragsformular ist von beiden Eheschließenden separat auszufüllen und abzusenden.
  • In folgenden Fällen ist vor der Anmeldung die Erstberatung des Standesamtes zu nutzen, um zu klären, ob weitere Nachweisdokumente notwendig sind. Falls eine/r der Eheschließenden
    • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
    • nicht im Bundesgebiet geboren wurde oder adoptiert wurde,
    • vorherige Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschlossen hatte oder Ehen/Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurden,
    • gemeinsame Kinder im Ausland geboren wurden

Die Festsetzung des Eheschließungstermins erfolgt erst nach abgeschlossener rechtlicher Prüfung der Ehevoraussetzungen!

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich